Unsere Leistungen: im und ums Haus
Unsere Leistungen: ausser Haus
Hinweise
Spesen
Autospesen 80 Rappen pro km sowie Parkgebühr. ÖV Spesen gemäss Fahrkarte. Mindestens CHF 5.00 Wegpauschale auch für Radfahrer
Tarife
Die angegebenen Beträge verstehen sich als Mindestpreis. Der definitive Preis wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.
Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Personen, welche das ordentliche Rentenalter erreicht haben und weiter erwerbstätig sind, zahlen weiterhin Beiträge an die AHV, die IV und die EO, nicht jedoch an die Arbeitslosenversicherung (ALV).
Für Arbeitnehmende im Rentenalter gilt ein Freibetrag von 1’400 Franken im Monat bzw. 16’800 Franken im Jahr, auf dem keine Beiträge zu bezahlen sind. Nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig. Arbeitet jemand für mehrere Arbeitgebende, gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.